AGB
1. Allgemein
Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut besonderen Angaben in den Offerten selbst. Die Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. An allen Entwürfen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen zurückerstatten.
3. Preise
Die Preise gelten ab Dietlikon, ausschliesslich Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftrags-abwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starken Währungsschwankungen, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
4. Zahlung
Barzahlung bei Lieferung, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist nicht statthaft.
5. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor ( ZGB 715 ).
6. Lieferfrist
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Dies gilt im besonderen für Fälle von höherer Gewalt und für Streiks.
7. Lieferungen
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus
verlässt.
Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zulasten des
Bestellers, auch wenn Fracht- oder portofreie Lieferung der Ware
vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Im
Falle eines Bruch- und Transportschadens muss durch den Empfänger
der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich eine
Tatbestandsaufnahme veranlasst werden. Dies hat auch dann zu
geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei
Schaden aufweist. Schadenersatzansprüche sind sofort bei dem
Transportunternehmer (Post oder andere) geltend zu machen.
Für alle Sendungen verrechnen wir Porto- und Verpackungsspesen,
soweit nicht andere Abmachungen schriftlich vereinbart worden sind;
Expressporti sowie Fragilekosten werden in allen Fällen
berechnet.
Allfällige übrige Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen
nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
8. Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Auslieferung an auf
alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler (
normal 1 Jahr ), sofern diese nachweisbar ihre Ursache in
schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Bei
Garantieaustausch werden Ersatzteile nach Eintreffen der
auszutauschenden Teile versandt.
Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf
Ersatz, Reparatur der mangelhaften Gegen-stände oder auf Vergütung
des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede
weitergehende Gewähr-leistung, insbesondere auch die Haftung für
Kosten der De- oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden,
der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände
selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird
abgelehnt.
Während dieser Zeit sind keine Ersatzgeräte vorgesehen. Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche
Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung unserer
Betriebsbedingungen, heben unsere Gewährleistungspflicht auf.
Für Software wird keine Garantie gewährt. Origon sichert nicht
zu, dass die Softwarefunktionen den Erfordernissen des Käufers
entsprechen, noch dass sie in allen von ihm gewählten Kombinationen
benützt werden können. Origon fungiert als Vermittler eines
Lizenz-Vertrages zwischen dem Hersteller und dem Lizenznehmer. Es
gelten allein die Bestimmungen eines solchen Lizenzvertrages.
Sämtliche Software wird im Originalverpackung und ohne Garantie
geliefert. Die Betriebssysteme entsprechen soweit möglich und
rechtlich zulässig dem Industriestandard, wobei sich geringfügige
Inkompatibilitäten ergeben können. Für das Funktionieren von
bereits vorhandenen Softwarepaketen wird keine Garantie gegeben.
Origon lehnt jede Gewähr und Haftung, vor allem auch für Indirekte-
oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn usw. oder Ansprüche
Dritter, ab.
Garantie-Erfüllungsort ist am Domizil von Origon. Ansonsten gelten
die Garantiebedingungen des Herstellers.
9. Wiederausfuhr
Alle Produkte unterliegen den Ausfuhr-Kontrollbestimmungen der Exportländer sowie den Schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Die Wiederausfuhr aus der Schweiz ist nur mit Zustimmung der Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, Sektion für Ein- und Ausfuhr, Bern und der Exportkontrollbehörden des Herstellerlandes möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung sämtlicher Ein- und Ausführbestimmungen verantwortlich.
10. Rücksendungen
- Rücksendungen defekter Geräte erfolgt ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Käufers und muss in Original- Verpackung einschliesslich Handbücher an Origon versandt werden - genaue schriftliche Fehlerbeschreibung - Kopie von Rechnung muss beigelegt werden - Artikel bei denen kein Fehler festgestellt wird ( z.B. auch Bedienungsfehler des Käufers ) betrachten wir als Kostenpflichtigen Überprüfungsaufwand. Die Rücksendung wird mit einer Testpauschale von Fr. 100.-- zzgl. Versandkosten verrechnet. - Reparaturen ausserhalb der Garantiezeit werden nach Aufwand berechnet.
11. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das
Schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich
Dietlikon, Januar 2010



